Aufbewahrungsfristen steuerbelege


Empfehlung: Auf der sicheren Seite bist du, wenn du alle Nachweise und Belege nach Abgabe der Steuererklärung. 1 Steuerunterlagen sollten nach Abgabe der Steuererklärung mindestens vier Jahre lang aufbewahrt werden, manchmal sogar länger. Jede/r Deutsche. 2 Wie lange muss ich Steuerunterlagen aufheben? 3 Grundsätzlich werden steuerliche Aufbewahrungsfristen von sechs und zehn Jahren unterschieden. Die Aufbewahrungsfrist für steuerliche Unterlagen beginnt. 4 Die Belege über Einnahmen und Ausgaben zur Gewinnermittlung in der Steuererklärung müssen zwischen sechs und zehn Jahre lang aufbewahrt werden. Der Hintergrund: Das Finanzamt kann bis zu vier Jahre nach Ablauf des Steuerjahrs noch eine Betriebsprüfung durchführen. 5 Ihre Kontoauszüge sollten Sie vier Jahre lang aufbewahren. Eine der angesprochenen Ausnahmen sind Besserverdiener/innen, die Einkünfte von mehr als Euro im Jahr haben. Für sie gilt eine Aufbewahrungsfrist der Kontoauszüge von sechs Jahren. Was ist mit Handwerkerrechnungen?. 6 Was ist die Aufbewahrungsfrist: Definition. Die handelsrechtlichen Aufbewahrungsfristen sind in § Abs. 4 HGB geregelt. So sind u.a. Jahresabschlüsse und Belege für die Buchführung zehn Jahre aufzubewahren, während empfangene Handelsbriefe und Wiedergaben abgesandter Handelsbriefe sechs Jahre aufzubewahren sind. 7 Jeder Gewerbetreibende ist verpflichtet, geschäftliche Unterlagen über einen bestimmten Zeitraum aufzubewahren. Man unterscheidet dabei Fristen von sechs und zehn Jahren. Die Aufbewahrungsfristen für die Unternehmen richten sich vornehmlich nach zwei Rechtsgrundlagen, nach dem Steuerrecht und nach dem Handelsrecht. 8 Für sie gelten Aufbewahrungsfristen von Geschäftsunterlagen von sechs und zehn Jahren. Für Privatpersonen gibt es hingegen keine gesetzliche Aufbewahrungsregelung. Wegschmeißen solltest du deine steuerlich relevanten Unterlagen dennoch nicht ohne weiteres. Wie lange muss ich Steuerunterlagen aufheben?. 9 Aufbewahrungsfristen Diese Unterlagen können vernichtet werden Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Ablauf des Kalenderjahres, in dem bei laufend geführten Aufzeichnungen die letzte Eintragung gemacht, d.h., wenn die letzten Buchungen erfolgten, das Inventar, die Eröffnungsbilanz, der Jahresabschluss oder der Lagebericht aufgestellt. aufbewahrungsfristen tabelle 10