Versicherungspflicht selbstständige rentenversicherung


Versicherungspflichtige Selbstständige. Der Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung unterliegen: Handwerker und Hausgewerbetreibende. 1 Zu den die Rentenversicherungspflicht des Selbständigen ausschließenden versicherungspflichtigen Arbeitnehmern gehören auch Personen, die berufliche Kenntnisse. 2 Versicherungspflichtige Selbständige nach § 2 Satz 1 Nr. 8 SGB VI Handwerksrolle Voraussetzung zum selbstständigen Betrieb ist, werden auch ohne. 3 Wussten Sie, dass viele Selbständige automatisch in der gesetzlichen Rentenversicherung abgesichert sind? Ob Sie zu den Pflichtmitgliedern gehören, wie Sie sich. 4 2 Rentenversicherung. Zu den versicherungspflichtigen Selbstständigen gehören unter den Voraussetzungen des § 2 SGB VI [1]: selbstständige Lehrer und Erzieher nach § 2 Nr. 1 SGB VI; selbstständige Pflegepersonen, die in der Kranken-, Wochen-, Säuglings- oder Kinderpflege tätig sind;. 5 Sozialversicherung: Die Versicherungspflicht der gesetzlichen Rentenversicherung ist in den §§ 1 bis 4 SGB VI für Beschäftigte, bestimmte Selbstständige und sonstige Versicherte sowie auf Antrag für weitere bestimmte Personenkreise geregelt. 6 Auch wenn die gesetzliche Rentenversicherung für Selbstständige nicht verpflichtend ist, sind manche Freiberufler sogar per Gesetz dazu verpflichtet, in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen. Eine Versicherungspflicht gilt zum Beispiel für Bildungs- und Pflegeberufe. 7 Sie können sich alternativ über eine private Rentenversicherung absichern. Üben Sie Ihre selbständige Tätigkeit nur als geringfügige Beschäftigung aus, gelten besondere Regelungen in Bezug auf die Rentenversicherung. Seit der Gesetzesänderung im Jahre unterliegen geringfügige Tätigkeiten der Versicherungspflicht. 8 Überwiegen beide Punkte im Arbeitnehmerverhältnis, unterliegt der Selbstständige der Versicherungspflicht und kann freiwillig in eine private Altersvorsorge einzahlen. Bei mehreren Selbstständigkeiten unterliegt der Gründer keinerlei Pflicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen. 9 Handwerker (mit Eintrag in die Handwerksrolle) oder. Hausgewerbetreibende. sind, unterliegen auch als Selbstständige einer Rentenversicherungspflicht. Darüber hinaus erklärt § 2 SGB VI eine Versicherungspflicht auch für jene Selbstständigen, die keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen und nur für einen Auftraggeber. freiwillige rentenversicherung für selbstständige rechner 10 Selbstständige Handwerker sind grundsätzlich in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig. Voraussetzung ist, dass sie. 11