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Abgrenzung raub räuberische erpressung
Die Rechtsprechung stellt auf das äußere Erscheinungsbild des Täterverhaltens (Akt des Nehmens) ab.
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Bei Raub liegt nach h. M. eine Wegnahme vor, während bei der Erpressung ein Weggeben als Tun, Dulden oder Unterlassen nötig ist. Wiederholung.
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In jedem Raub stecke folglich auch eine räuberische Erpressung. Beispiel: Wenn jemand ohne Zueignungsabsicht wegnimmt, läge kein Raub vor. Da sich laut.
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Die Abgrenzung erfolgt auf Konkurrenzebene: Nehmen: § / Geben: §§ , StGB. § h. Literatur. ▫ Raub und räuberische Erpressung schließen.
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Die Abgrenzung zwischen Raub nach § StGB und räuberischer Erpressung nach §§ , StGB ist einer der wichtigsten Klausurklassiker im Strafrecht. Zusammenfassung des Meinungsstreits Nach der Rechtsprechung ist § StGB lex specialis zu §§ , StGB.
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Eine Abgrenzung erfolgt auf der Konkurrenzebene. Die Rechtsprechung sieht die räuberische Erpressung nach §§ , StGB somit als Grunddelikt zum Raub nach § StGB. Die räuberische Erpressung ist dieser Meinung entsprechend damit ein Fremdschädigungsdelikt.
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Abgrenzung: Erpressung als Selbstschädigungs- und Raub als Fremdschädigungsdelikt. Begründet wird dies unter anderem mit einem systematischen Argument. Denn dem Charakter des § StGB nach handelt es sich um ein Selbstschädigungsdelikt im Gegensatz zum Raub.
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Raub und räuberische Erpressung sind absolute Examensklassiker und als solche regelmäßig Gegenstand von Examensklausuren. Relevant ist insoweit stets die Abgrenzung dieser beiden Delikte voneinander. Umso verwunderlicher erscheint es, dass diese bis zur Examensvorbereitung oftmals nur stiefmütterlich behandelt wird.
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Dieses Schema der räuberischen Erpressung gem. §§ I, StGB gehört als Teil 2 zu einer aus insgesamt 3 Artikeln bestehenden Reihe. Die Artikelreihe befasst sich in Teil 1 mit dem Raub und in Teil 3 mit der Abgrenzung der beiden Tatbestände als DEM Prüfungsklassiker im Strafrecht BT. abgrenzung erpressung nötigung
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